Geographische Lage
Der autonome Hafen von Lüttich und seine außergewöhnliche Lage.
Der Yachthafen von Lüttich, der nur einen Steinwurf vom historischen Herzen der Cité ardente entfernt liegt und vom autonomen Hafen von Lüttich verwaltet wird, ist eine wahre Oase des Friedens.
Der das ganze Jahr über leicht zugängliche Yachthafen von Lüttich bietet insgesamt 120 Liegeplätze für durchreisende oder sesshafte Bootsfahrer und bietet Ihnen eine ganze Palette an hochwertigen Dienstleistungen und Angeboten. Eine Wachgesellschaft sorgt für die Sicherheit.
Restaurant "La Capitainerie"
Duschen 1,51€ (VATAC)
Wäschetrockner 2,42 € (inkl. MwSt.)
Touristische Informationen erhältlich bei der Capitainerie
Trinkwasser 2,42 € / Übernachtung
Wifi (Internetverbindung)
Müllsäcke 2,24 € / Sack (inkl. MwSt.)
Kostenloses WC
Waschmaschine 3,63 € (inkl. MwSt.)
Öffentliche Beleuchtung
Pontons - Catways
Strom (10 Amp.) 2,42 € VSTA
Lager für Altöl
Überwachungskamera 24h/24
Länge der Bahnsteige:
Becken: 765 m
an der Maas: 440 m.
Zulässige Vertiefung:
Becken: 2,00 m .
in der Maas: 2,50 m
Wasserspiegelhöhe:
60,00 m.
Höhe der Bahnsteige:
im Becken: ± 61,00 m.
in Maas: ± 62,00 m.
Boote mit - 10 Metern Länge
113 Stellplätze verfügbar.
Boote mit - 24 Metern Länge
10 Stellplätze verfügbar.
Boote mit einer Länge von - 30 Metern
3 verfügbare Plätze.
Länge der Bahnsteige:
Becken: 765 m
in der Maas: 440 m.
Die Hafenmeisterei "Georges Truffaut" empfängt Sie: .
In der Saison (vom 15. Mai bis 15. September):
Montag bis Sonntag und Feiertage: von 14 bis 18 Uhr
Samstag, nach Vereinbarung von 9 bis 12 Uhr: pyl@portdeliege.be
Nebensaison (16. September bis 14. Mai)
Montag bis Freitag: von 8 bis 9 Uhr und von 15 bis 16 Uhr
oder nach Vereinbarung : pyl@portdeliege.be
Für den Aufenthalt von Booten im Yachthafen ist eine Gebühr zu entrichten, die wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben festgelegt ist (MwSt. 21 %). Diese Gebühren beinhalten nicht die Bereitstellung von Wasser und Strom.
Die Gebühr wird nach der Länge berechnet, die auf dem Flaggenbrief oder dem Messbuch des Schiffes angegeben ist. Wenn kein Flaggenbrief oder Messbuch vorliegt oder wenn die Gesamtmaße des Schiffes nicht mit den vorgelegten Dokumenten übereinzustimmen scheinen, nimmt der Beamte des autonomen Hafens in Anwesenheit des Schiffseigners eine Vermessung vor.
Wenn die Maße des Schiffes über alles nicht mit den vorgelegten Dokumenten übereinstimmen, nimmt der Beamte des autonomen Hafens in Anwesenheit des Schiffseigners eine Vermessung vor.
In der Saison (15. Mai bis 15. September) |
Nebensaison (16. September bis 14. Mai) |
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Kategorie A Bis 12 m |
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Monat | 96 € htva | 96 € htva | |
Woche | 25€ htva | 85€ htva | |
Tag* | 7€ htva | 7€ htva | |
Kategorie B Von 12 m bis 18 m Becken / Maas |
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Monat | 164€ htva | 125€ htva | |
Woche | 41€ htva | 33€ htva | |
Tag* | 14€ htva | 9€ htva | |
Kategorie C Von 18 m bis 24 m Maas Ougrée (bis 12 m) |
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Monat | 240€ htva | 212€ htva | |
Woche | 60€ htva | 55€ htva | |
Tag* | 20€ htva | 14€ htva | |
Kategorie D Von 24 m bis 30 m Maas |
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Monat | 240€ htva | 212€ htva | |
Woche | 60€ htva | 55€ htva | |
Tag* | 20€ htva | 14€ htva | |
Kategorie E von 30 m Maas Ougrée (bis 12 m) |
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Tag* ohne Kurtaxe | 20€ htva | 14 |
*Für jeden Aufenthalt im Hafen von weniger als 24 Stunden ist die für einen Tag vorgesehene Gebühr zu entrichten. Bei einer Dauer von mehr als 24 Stunden entspricht die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage der Anzahl der Nächte, die das Boot im Hafen verbracht hat.
Für Boote mit einem Jahresliegeplatz: 87,12 € / laufender Meter - Länge über alles aufgerundet auf den nächsten Meter.
Im Rahmen des Tourismus wird eine Pauschale gefordert von:.
Großer Strom- und Wasserverbrauch wird gesondert in Rechnung gestellt.
Für jeden Aufenthalt im Hafen von weniger als 24 Stunden ist die für einen Tag vorgesehene Gebühr zu entrichten.
Für Aufenthalte von mehr als 24 Stunden entspricht die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage der Anzahl der Nächte, die das Schiff im Hafen verbracht hat.
Das überwinternde Schiff darf sich zwischen dem 16. September und dem 14. Mai für einen Zeitraum von mindestens zwei und höchstens acht Monaten im Yachthafen aufhalten.
Jeder Bewohner oder Freizeitsegler, dessen Boot länger als drei Monate im Winterlager liegt, muss bei seiner Ankunft im Hafen vorzeitig eine Kaution in Höhe von 250,00 € hinterlegen.
Der autonome Hafen von Lüttich und seine außergewöhnliche Lage.
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Das Umweltmanagement des autonomen Hafens von Lüttich.
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