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Unsere Kernaufgaben
Die Ausführung
auf den ihm zur Verwaltung übergebenen Grundstücken alle Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten durchzuführen, die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderlich sind; die Ausrüstung der Häfen und die Regelung ihrer Benutzung.
Die Erhebung
von allen beliebigen Erträgen aus dem Betrieb der Häfen, insbesondere: von Mieterträgen aus beweglichen und unbeweglichen Gütern, Erhebung von Mautgebühren, Abgaben, Kaigebühren, Mieterträgen aus Grundstücken und Material, Hangars, allgemein von allen beliebigen Erträgen aus dem Betrieb der in seinem Bezirk enthaltenen Werke.
Die Gewährung
Konzessionen und Genehmigungen an Dritte; Die Regelung innerhalb der in der Satzung und in den Übernahmeurkunden der bestehenden Häfen angegebenen Grenzen der Bewegung und des Abstellens der Schiffe sowie der die Schifffahrt betreffenden Fragen.
Alle anderen Geschäfte
die dem autonomen Hafen von Lüttich vom Föderalstaat oder der Wallonie anvertraut werden könnten.